Rechte Gewalt – Die feinen Unterschiede

Wer sich als Lokaljournalist täglich durch die Pressemitteilungen der örtlichen Polizeidienststelle gekämpft hat, der weiß, dass die Beamten mitnichten zimperlich sind, wenn es um Einschätzungen oder bunte Details geht. Da wird dann gerne mal ein Tatverdächtiger als „offenbar psychisch krank“ beschrieben, auch wenn die Quelle für dieses Urteil bloß das küchenpsychologische Wissen des diensthabenden Wachtmeisters ist. Auffällig ist dagegen, mit welcher kriminalistischer Spitzfindigkeit plötzlich auf die „mangelnde Sicherheit von Erkenntnissen“ verwiesen wird, wenn es sich um Straftaten von Rechts handelt.

Im pfälzischen Pirmasens reichte den Beamten jetzt noch nicht einmal die Tatsache, dass bereits einschlägig als rechte Straftäter in Erscheinung getretene Glatzköpfe in Springerstiefeln zwei Flüchtlinge aus Äthiopien angegriffen haben, um zumindest einen Verdacht auf fremdenfeindliche Hintergründe herzustellen. „Halskette geraubt“ hieß die Überschrift der entsprechenden Pressemitteilung.

Warum das absurd und gefährlich ist und warum das Konzept der Polizei als privilegierte Quelle eigentlich schon lange ausgedient hat, habe ich hier für die taz aufgeschrieben.

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